Die EU-Kommission hat bereits im März einen Vorschlag für gemeinsame Kriterien gegen das sogenannte “Greenwashing” und irreführende Umweltaussagen eingereicht. Ziel ist es, den Verbrauchern eine bessere Orientierung und Sicherheit zu bieten, damit Produkte, die als umweltfreundlich beworben werden, tatsächlich auch umweltfreundlich sind. Dadurch können Verbraucher fundiertere Entscheidungen zugunsten umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen treffen. Gleichzeitig werden Unternehmen von diesem Vorschlag profitieren, da es klarer wird, welche Unternehmen tatsächliche Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen. Dies ermöglicht es ihnen, Verbraucher zu gewinnen und ihre Absätze zu steigern, ohne unlauterem Wettbewerb ausgesetzt zu sein. Insgesamt soll dieser Vorschlag gleiche Ausgangsbedingungen schaffen, wenn es um Umweltaussagen von Produkten geht.
Der vorgeschlagene Ansatz sieht vor, dass Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, bestimmte Mindeststandards einhalten müssen. Diese Standards betreffen sowohl die Art und Weise, wie diese Aussagen nachgewiesen werden, als auch deren Kommunikation. Der Fokus des Vorschlags liegt auf klaren Werbeaussagen wie “T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen”, “klimaneutraler Versand”, “Verpackung zu 30 % aus recyceltem Kunststoff” oder “ozeanfreundlicher Sonnenschutz”. Es soll auch gegen den zunehmenden Missbrauch öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden.
Der Vorschlag gilt für sämtliche freiwilligen Werbeaussagen über die umweltbezogenen Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und den Unternehmen selbst.
Allgemein versteht man unter „Greenwashing“ den Versuch von Organisationen, sich insbesondere durch Maßnahmen im Bereich Kommunikation und Marketing ein „grünes“ bzw. „nachhaltiges“ Image zu geben, ohne entsprechende, nachhaltigkeits-orientierte Aktivitäten im operativen Geschäft tatsächlich systematisch umzusetzen.
Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/greenwashing-sustainable-finance#greenwashing-im-kontext-von-sustainable-finance
Grund für den Vorschlag ist eine Studie der Kommission aus dem Jahr 2020 wurden in der EU 53,3 % der überprüften Umweltaussagen als vage, irreführend oder unbegründet eingestuft, während 40 % nicht ausreichend belegt waren. Dies liegt daran, dass es derzeit keine gemeinsamen Vorschriften für freiwillige Umweltaussagen, auch als Green Claims bezeichnet, von Unternehmen gibt. Dadurch kommt es zu “Grünfärberei”, also zur Irreführung der Verbraucher hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit von Produkten, und es entstehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt. Diese Ungleichheit benachteiligt Unternehmen, die tatsächlich nachhaltige Praktiken verfolgen.
Die Studie kann hier heruntergeladen werden https://le-europe.eu/publication/behavioural-study-consumers-engagement-circular-economy-october-2018/
In Zukunft müssen Unternehmen, bevor sie bestimmte Arten von Umweltaussagen in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, diese Angaben unabhängig überprüfen lassen und wissenschaftlich belegen. Durch eine wissenschaftliche Analyse sollen die tatsächlichen Umweltauswirkungen ihres Produkts ermittelt werden, einschließlich möglicher Zielkonflikte, um ein vollständiges und genaues Bild zu liefern.
Es werden klare und harmonisierte Vorschriften und Kennzeichnungen eingeführt, um sicherzustellen, dass solche Aussagen sachgemäß kommuniziert werden. Werbeaussagen oder Zeichen, die die gesamten Umweltauswirkungen eines Produkts pauschal bewerten, sind nicht mehr gestattet, es sei denn, dies ist nach den EU-Vorschriften vorgesehen. Vergleiche von Produkten oder Organisationen sollten auf gleichwertigen Informationen und Daten basieren, um die Transparenz und Richtigkeit zu gewährleisten.
Der Vorschlag enthält auch eine Regelung für Umweltzeichen, da derzeit eine Vielzahl von über 230 verschiedenen Zeichen existieren, was bei Verbrauchern zu Verwirrung und Misstrauen führt. Um die Verbreitung solcher Zeichen zu kontrollieren, werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zugelassen, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Neue private Systeme müssen nachweisen, dass ihre Umweltziele ambitionierter sind als die bestehender Systeme und müssen vorab genehmigt werden. Detaillierte Vorschriften für Umweltzeichen werden festgelegt, um sicherzustellen, dass sie verlässlich, transparent und unabhängig geprüft sind und regelmäßig überprüft werden.
Die Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2098 . Noch ist dies kein umgesetztes Recht und damit verbindlich beispielsweise für Unternehmen. Allerdings zeigt dieser Vorschlag klar auf, welchen Weg die Kommission plant zu beschreiten. Für Unternehmen sollte damit klar sein: Schon heute gilt es, die Werbeaussagen selbstkritisch zu überprüfen und ggf. auch schon heute anzupassen.